Straßenverkehrsunfall: Häufige Schadenspositionen


Die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung nur erstattet, wenn kein Totalschaden vorliegt. Von einem so genannten wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall um mehr als 30 %  übersteigen.

Dem Geschädigten steht es in den Grenzen der wirtschaftlichen Vernunft also grundsätzlich frei, wie bzw. ob er den Zustand vor dem Unfall überhaupt wiederherstellt. Wenn der Schaden nicht behoben wird, so kann allerdings auf die zu kalkulierenden Reparaturkosten im Rahmen der Schadensberechnung keine Mehrwertsteuer in Ansatz gebracht werden.Regelmäßig auftretende Sach-und Personenschäden seien an dieser Stelle nur genannt:


Sachschäden

-sogen. "Kosten der Rechtsverfolgung"
Haushaltsführungsschaden