Freitag, 18. Februar 2011

Sachverständigenkosten/Gutachtenskosten


Die Kosten eines Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens sind erstattungsfähige Kosten, da sie zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zählen, soweit die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist. Bei Bagatellschäden kann lediglich ein Kostenvoranschlag einer Kfz - Fachwerkstatt eingeholt werden.