Freitag, 18. Februar 2011

Schmerzensgeld


Bei Verkehrsunfällen kann nicht nur bei Verschulden des Unfallgegners, sondern auch bei so genannten Gefährdungstatbeständen (Betriebsgefahr) Schmerzensgeld gefordert werden. Hat der Verletzte zum Unfallhergang beigetragen, so ist der Schmerzensgeldanspruch um den Grad des Mitverschuldens zu mindern.

Höhe des Schmerzensgeldanspruchs

 
Es ist nicht möglich zu einzelnen Verletzungen pauschal eine angemessene Schmerzensgeldhöhe fest zu legen. Bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind die Dauer und die Heftigkeit der erlittenen bzw. der zu erleidenden Schmerzen, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und des Krankenhausaufenthaltes, Anzahl der operativen Eingriffe, befürchtete und zu erwartende Folgeschäden, physische und psychische Auswirkungen sowie das Alter und Beruf des Verletzten zu berücksichtigen.
Als Orientierungshilfe dienen auf Entscheidungssammlungen beruhende Schmerzensgeldtabellen. Anhand solcher Hilfestellungen kann ein Rechtsanwalt einen angemessenen Betrag ermitteln. Die Entscheidungen sind teilweise über 20 Jahre alt. Insoweit muss auch die Inflation entsprechende Berücksichtigung finden. 

Neben den Heilbehandlungskosten sollten bei der Schadensregulierung in Betracht kommende Schadenspositionen wie der Haushaltsführungsschaden, die Fahrtkosten zum Arzt und auch der Verdienstausfallschaden nicht übersehen werden.