Freitag, 18. Februar 2011

Rechtsanwaltskosten


Die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen. Sie gehören zu den erforderlichen Schadensbehebungskosten. Besitzen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (z.B. ADAC, DEKRA, ARAG, etc.), so übernimmt diese regelmäßig die Kosten des Anwaltes.