Freitag, 18. Februar 2011

Merkantile Minderwert


Bei einem Unfallschaden differenziert man zwischen dem so genannten. „merkantilen Minderwert“ und der „technischen Wertminderung“. Durch den am Fahrzeug verursachten Schaden muss dieses beim Verkauf als "Unfallwagen" bezeichnet werden. Das Kraftfahrzeug besitzt also wegen des Unfalles einen geringeren Marktwert. Dieser Minderwert wird als merkantiler Minderwert bezeichnet. Sollte das Kfz nach der Reparatur sogar irreparable Restschäden aufweisen bzw. nicht mehr gleich zuverlässig, also technisch minderwertig sein, so spricht man von einer technischen Wertminderung.