Freitag, 18. Februar 2011

Nutzungsausfall


Wenn der Geschädigte auf einen Mietwagen verzichtet, so steht ihm eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Die Höhe des Entschädigungsbetrages richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des beschädigten Fahrzeuges. Führt man eine Selbstreparatur durch, so ist der Anspruch auf Nutzungsausfall davon abhängig, ob man nachweisen kann, dass man während der Selbstreparatur an der Nutzung des Fahrzeuges tatsächlich gehindert war.