Dienstag, 17. Juli 2012

Wer bezahlt den Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall?

Bei den entstehenden Rechtsanwaltskosten sind mehrere Konstellationen denkbar. Es kommt darauf an, ob Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, ob Sie verkehrsrechtsschutversichert sind, ob Sie eine Mitschuld trifft oder ob Sie eventuell eine Alleinschuld an dem Unfall haben.



- Wenn Sie Verkehrsrechtsschutz geniesen, dann brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts machen.

- Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, so muss die gegnerische Versicherung die Rechtsverfolgungskosten, also auch die Rechtsanwaltskosten tragen.

- Manchmal kommt ein Mitverschulden in Betracht. In diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts entsprechend dem regulierten Betrtag. In einem Erstberatungsgespräch wird ein Anwalt Sie informieren, ob ein Mitverschulden in Betracht kommt.

- Selbst wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben den Verkehrsunfall alleine verschuldet, ist es ratsam, ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt zu vereinbaren, da der Unfallgegner unter Umständen aus Betriebsgefahr haftet und somit Ihnen neben einem Teil des Schadens auch ein verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld  zustehen kann.