Sonntag, 15. Juli 2012

Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfallflucht?

Für Zahlungen der  Haftpflichtversicherung hat Unfallflucht zur Folge, dass die Versicherung zwar zunächst für die beim Unfallgegner entstandenen Kosten aufkommt, diese aber vom Versicherungsnehmer zurückverlangt, also den Täter einer Unfallflucht regelmäßig in Regress nimmt. Die Leistungsfreiheit der Versicherung besteht jedoch nicht unbegrenzt. Sie gilt bis zu einem Maximalbetrag von  ca. 5.000 € (BGH, 19.01.1983 - IVa ZR 225/81).


Unfallflucht und Kaskoversicherung

Wer die Unfallaufklärung durch Unfallflucht erschwert, verliert nicht nur seinen Kaskoschutz sondern muss sich im Regelfall zusätzlich  mit bis zu 2.500 Euro am Fremdschaden beteiligen (OLG Nürnberg, AZ: 8 U 2561/96).

Unfallflucht und Rechtsschutz

Ganz allgemein lässt sich hinsichtlich Verkehrsstraftaten festhalten, dass Rechtsschutzversicherungen Deckungsschutz für die Anwaltskosten bieten, wenn das Delikt fahrlässig begangen wurde. Bei Vorsatztaten wie Unfallflucht bietet die Versicherung regelmäßig keinen Schutz.