Unfallflucht und Kaskoversicherung
Wer die Unfallaufklärung durch Unfallflucht erschwert, verliert nicht nur seinen Kaskoschutz sondern muss sich im Regelfall zusätzlich mit bis zu 2.500 Euro am Fremdschaden beteiligen (OLG Nürnberg, AZ: 8 U 2561/96).
Unfallflucht und Rechtsschutz
Ganz allgemein lässt sich hinsichtlich Verkehrsstraftaten festhalten, dass Rechtsschutzversicherungen Deckungsschutz für die Anwaltskosten bieten, wenn das Delikt fahrlässig begangen wurde. Bei Vorsatztaten wie Unfallflucht bietet die Versicherung regelmäßig keinen Schutz.